Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Begriffserläuterungen, Geltungsbereich; Datenschutz

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) gelten für alleGeschäftsbeziehungen der Icarus Elektro GmbH, Rodgau, (im Folgenden “Icarus ElektroGmbH”) mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des §14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlichesSondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB (im Folgenden “Kunde” oder“Kunden”).

1.2. Ist in diesen AGB von „DC- Montage“ die Rede, ist damit die gesamte Dachmontagegemeint, von „AC- Montage“ die Elektroinstallation.

1.3. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge über den Verkauf, die Lieferung und dieMontage von Aufdach-Photovoltaikanlagen nebst Zubehör und sonstigen beweglichenSachen (im Folgenden “Produkte“).

1.4. Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für allekünftigen Verträge über die Lieferung von Produkten mit demselben Kunden, ohne dassIcarus Elektro in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste; Änderungen dieserAGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben und gelten als genehmigt, wennder Kunde nicht schriftlich der Änderung widerspricht. Über diese Folge wird der Kundebei Bekanntgabe der Änderungen informiert. Der Kunde muss innerhalb von sechsWochen nach Bekanntgabe den Änderungen schriftlich widersprechen.

1.5. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzendeAllgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst wenn Icarus Elektrohiervon Kenntnis hat und ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht, nichtVertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Dies gilt auch, wenn Icarus Elektro die Lieferung undMontage oder sonstige Leistung in Kenntnis abweichender Geschäftsbedingungen desKunden vorbehaltslos durchführen.

1.6. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlichNebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Fürden Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder die schriftlicheBestätigung von Icarus Elektro maßgebend.

1.7. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom KundenIcarus Elektro gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen,Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform imSinne von § 126b BGB.

1.8. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellendeBedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichenRegelungen, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklichausgeschlossen werden.

1.9. Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung undÜbermittlung) handelt Icarus Elektro nach den gesetzlichen Vorschriften. Die vom Kundenübermittelten personenbezogenen Daten werden bei Icarus Elektro elektronischgespeichert. Icarus Elektro ist berechtigt, die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Datenauch an zur Abwicklung des Vertrages eingeschaltete Dritte weiterzugeben. WeitereInformationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzungder für die Ausführung von Bestellungen notwendigen personenbezogenen Datenbefinden sich in der Datenschutzerklärung von Icarus Elektro. Soweit personenbezogeneDaten in Länder außerhalb des EWR an die o. g. Parteien transferiert und dort verarbeitetwerden, erfolgt dies selbstverständlich in voller Übereinstimmung mit den geltendenrechtlichen Vorschriften zum Schutz persönlicher Daten.

2. Angebot, Vertragsschluss, Preis, Unterlagen

2.1. Die Angebote der Icarus Elektro sind für einen Zeitraum von zwei (2) Wochen abZugang beim Kunden (im Folgenden „Frist“) verbindlich (im Folgenden „Angebot“). Sofernder Kunde nicht innerhalb der Frist gegenüber Icarus Elektro die Annahme des Angebotsschriftlich oder in Textform erklärt (im Folgenden „Vertragsschluss“), ist Icarus Elektro nachAblauf der Frist nicht mehr an das Angebot gebunden. Maßgeblich für die Einhaltung derFrist ist die Abgabe /der Versand der Annahmeerklärung.

2.2. Icarus Elektro ist berechtigt, vom Kunden die Vorlage von Kapitalnachweisen bzw.Finanzierungsbestätigungen von Banken zur Finanzierung des Kaufpreises des Produktsvor dessen Lieferung zu verlangen.

2.3. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist allein das Angebot vonIcarus Elektro einschließlich dieser AGB maßgebend. Mündliche Zusagen oder sonstigeAbreden vor Angebotsabgabe sind unverbindlich und werden durch das angenommeneAngebot ersetzt.

2.4. In Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum Angebotgehörenden Unterlagen enthaltene Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischeDaten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich und habeneinen rein informativen Charakter, es sei denn, diese werden ausdrücklich als verbindlichbezeichnet. Sie stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie der von IcarusElektro zu liefernden Produkte oder zu erbringenden Leistung dar. Proben und Musterdienen dementsprechend nur als Anschauungsobjekte mit durchschnittlichenQualitätsmerkmalen, Abmessungen und Farben. Handelsübliche Abweichungen,insbesondere Abweichungen im Rahmen der Toleranzen der EN-bzw. DIN-Normen, undAbweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technischeVerbesserungen darstellen, sind im Rahmen des Zumutbaren zulässig, soweit sie dieVerwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

2.5. Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffauswahl, der Spezifikation und der Bauartbehält sich klarsolar auch nach Vertragsschluss ohne vorherige Ankündigung vor, soferndiese Änderungen weder dem verbindlichen Angebot noch der Spezifikation des Kundenwidersprechen, oder sofern der Vertragsgegenstand und dessen äußere Erscheinungsbilddadurch für den Kunden keine Qualitätseinbuße oder sonstige unzumutbare Änderungenerfährt.

2.6. An allen Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfen,Konstruktionen, Werkzeugen sowie anderen Unterlagen (im Folgenden “Unterlagen“)behält sich Icarus Elektro seine Eigentums-, Urheber- sowie gewerblichen Schutzrechte uneingeschränkt vor. Dem Kunden ist nur die Nutzung im Rahmen des Vertragszwecksgestattet. Jede darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung,Verbreitung, Veröffentlichung, Nachbau, Bearbeitung, Umgestaltung, Weitergabe an Dritteoder sonstige gewerbliche Nutzung ist dem Kunden nicht gestattet.

2.7. Falls vom Kunden Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, Entwürfe,Konstruktionen, statische Berechnungen oder andere Unterlagen geliefert werden, hafteter Icarus Elektro für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Unterlagen unddass durch die Benutzung der Unterlagen keine gewerblichen Schutzrechte, insbesonderePatente, Geschmacksmuster, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.Der Kunde stellt klarsolar von sämtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Verletzung dervorstehend genannten Pflichten Icarus Elektro gegenüber geltend gemacht werden.

3. Umfang der Leistungen
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot der Icarus Elektro sowieeventuell vereinbarter Nebenleistungen.

3.2. Die Icarus Elektro ist berechtigt, die zur Durchführung des Vertrages erforderlichenLeistungen durch Dritte ausführen zu lassen.

3.3 Die Icarus Elektro ist berechtigt, alle zusätzlichen Leistungen, die ursprünglich imAngebot nicht aufgeführt wurden und erst bei der Montage des Produktes augenscheinlicherforderlich werden, nach Vereinbarung mit dem Kunden als Nebenleistung gesondert inRechnung zu stellen. Dazu gehören insbesondere das fehlende Vorhandensein vonLeerrohren, längere Leitungswege, ein freier Zählerplatz und die Ertüchtigung desZählerschrankes zur Einspeisung.

3.4. Der grundsätzlich für die Inbetriebnahme der PV- Anlage notwendigeZählertauschtermin ist keine Leistung der Icarus Elektro, sondern die des zuständigenNetzbetreibers. Termine werden vom Netzbetreiber vergeben und Icarus Elektro hat aufdiese Vergabe keinerlei Einfluss. Zwischen elektroseitiger Montage undZählertauschtermin können bis zu 8 Wochen oder mehr liegen. Für den Zählertauschkönnen zusätzliche Kosten beim Netzbetreiber anfallen.

4. Preise, Zahlungsbedingungen
4.1. Sämtliche Entgelte verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichenUmsatzsteuer

4.2. Sofern im Angebot nichts ausdrücklich anderes angeboten worden ist, ist der gesamteKaufpreis unverzüglich nach Rechnungserhalt und Lieferung bzw. Erbringung der Leistungohne jeden Abzug zu bezahlen (im Folgenden „Fälligkeit“). Maßgebend für das Datum derZahlung ist der Zahlungseingang bei Icarus Elektro. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfristkommt der Kunde in Verzug; dies gilt auch dann, wenn er den verspätetenZahlungseingang nicht zu vertreten hat.

4.3. Befindet sich der Kunde aufgrund einer Mahnung oder, wenn es sich bei dem Kundenum einen Verbraucher handelt spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit auchohne Mahnung, in Verzug, ist Icarus Elektro berechtigt, dem Kunden für jede weitereMahnung eine angemessene Gebühr in Höhe von Euro 5,00 zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die tatsächlich angefallenen Kosten geringer sind. BeiÜberschreitung der Fälligkeitstermine oder bei Stundung ist Icarus Elektro berechtigt,Fälligkeits- bzw. Stundungszinsen iHv. jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligenBasiszinssatz zu verlangen, jedoch mindestens 8 Prozent sofern der Kunde Kaufmann imSinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einöffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, sowie die Pauschale nach § 288 Absatz 5 BGBin Höhe von Euro 40,00. Icarus Elektro behält sich ausdrücklich vor, einen höherenVerzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Gegenüber Kaufleuten bleibt derAnspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Ist Teilzahlungvereinbart und befindet sich der Kunde mit einer Teilzahlung im Verzug, so ist IcarusElektro ferner berechtigt, die weitere Leistungserbringung auszusetzen bis zurvollständigen Zahlung des zur Zahlung offenstehenden Teilbetrages.

4.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Icarus Elektro unbeschadet weitererAnsprüche und Rechte, insbesondere zur Leistungsunterbrechung nach § 320 BGB,berechtigt, eine ggf. bestehende Stundungsvereinbarung außerordentlich zu kündigen undsämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.

4.5. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen, Icarus Elektro ausdrücklich anerkanntenoder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.

4.6. Der Kunde ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt,wenn die Gegenforderung des Kunden demselben Vertragsverhältnis stammt undunbestritten, von Icarus Elektro anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

4.7. Falls Umstände vorliegen, die eine Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit des Kundenoder der Zahlungsunfähigkeit des Kunden belegen und deshalb den Zahlungsanspruchder Icarus Elektro gefährden, kann Icarus Elektro noch ausstehende Leistungen, bzw.Lieferungen von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung des Kunden abhängigmachen. Falls der Kunde die Vorauszahlung oder Leistung einer Sicherheit ablehnt odertrotz Fristsetzung nicht leistet, ist Icarus Elektro zum Rücktritt vom Vertrag und zumSchadensersatz berechtigt. Falls ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kundengestellt, bzw. das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, besteht ferner ein Rücktritts­ undSchadenersatzrecht.

5. Voraussetzungen für Lieferung und Lieferleistungen, Mitwirkungspflicht des Kunden
5.1. Der Kunde hat auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass die Lieferung, Montage undInbetriebnahme des Produktes vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechungdurchgeführt werden kann.

5.2. Es liegt in den Pflichten des Kunden, das Vorliegen der baulichen Voraussetzungenfür die Montage des Produkts auf seine Kosten vor Beginn der Montagearbeiten sicher zustellen. Bei der Lieferung einer Aufdach-Photovoltaikanlage gehört dazu insbesondere die Prüfung der statischen Eignung der gesamten Dachkonstruktion sowie des Gebäudes ansich. Es gilt vorstehend Ziffer 2.7.

5.3. Der Kunde gestattet Icarus Elektro und den von ihr beauftragten Drittenuneingeschränkten Zugang zum Montageort, soweit dies zur Erbringung der vertraglichgeschuldeten Leistungen erforderlich ist. Eine aus der Einschränkung des ungehindertenZugangs resultierende Verzögerung der Montage des Produkts geht zu Lasten des Kunden.

5.4. Die Lieferung der Komponenten erfolgt frei Bordsteinkante.

5.5. Sofern der Kunde die Lieferung an einem Liefertermin zu einer bestimmten Uhrzeitwünscht, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung, in der auch die damit verbundenenMehrkosten vereinbart werden. wird Icarus Elektro dem Kunden vorab mitteilen. ist mitMehrkosten für den Kunden verbunden.

5.6. Der Kunde ist verpflichtet, für die angelieferte Produkte einen Lagerplatz in einemabschließbaren Raum zur Verfügung zu stellen, in dem die angelieferten Produkte bis zurMontage gelagert werden können. Die Produkte werden, sofern es sich um Module undZubehör handelt, auf Paletten (Abmessungen: ca. 80cm x 120cm) und im Übrigen inEinzelteilen geliefert, wobei die Profile für die Rahmenkonstruktion eine Länge von ca. 6mhaben. Die Größe des erforderlichen Lagerplatzes richtet sich nach der Menge derangelieferten Produkte und wird im Vorfeld der Lieferung zwischen Icarus Elektro und demKunden abgestimmt.

5.7. Sowohl nach der DC- Montage als auch nach der AC- Montage erstellt der jeweiligeMonteur zwei Protokolle; eines ist für klarsolar und das andere für den Kunden bestimmt.Der Kunde hat bei Abnahme der Arbeiten auf das ihm zugedachte Protokoll zu bestehen.

6. Lieferfristen, Lieferverzug, Gefahrenübergang, Annahmeverzug
6.1. Termine oder Fristen sind nur bindend, wenn sie in Textform vereinbart werden.

6.2. Werden zur Einhaltung von Fristen oder Terminen Mitwirkungshandlungen desKunden nicht rechtzeitig von diesem vorgenommen, verlängern sich die Fristen um denZeitraum der Behinderung. Das gilt nicht, wenn Icarus Elektro die Verzögerung zuvertreten hat. Verzögerungen auf Grund höherer Gewalt und von Ereignissen wie Streik,Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. – die es klarsolar nicht nur vorübergehenderschweren oder unmöglich machen, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, hat IcarusElektro auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten. Dies giltauch bei Eintreten der vorgenannten Ereignisse bei von Icarus Elektro beauftragten Drittenoder deren Auftragnehmer.

6.3. Sämtliche Liefer- sowie Montageverpflichtungen der Icarus Elektro stehen unter demVorbehalt rechtzeitiger und vollständiger Eigenbelieferung.

6.4. Der Kunde kann 12 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichenLiefertermins/Lieferfrist Icarus Elektro in Textform auffordern, binnen einer angemessenenFrist zu liefern. Sollte Icarus Elektro einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfristschuldhaft nicht einhalten oder wenn Icarus Elektro aus anderem Grund in Verzug gerät,so muss der Kunde Icarus Elektro eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung derLeistung setzen. Wenn Icarus Elektro die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist derKunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

6.5. Für den Annahmeverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gerät derKunde in Annahmeverzug oder verletzt er Icarus Elektro gegenüber seine sonstigeMitwirkungspflichten, so ist Icarus Elektro unbeschadet seiner sonstigen Rechteberechtigt, die Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden angemessen einzulagernoder nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach erfolglosem Ablauf einer vonIcarus Elektro gesetzten Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatzverlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Icarus Elektro behält sich das Eigentum an den verkauften Produkten bis zurvollständigen Bezahlung sämtlicher – auch zukünftig entstehender – Forderungen aus derGeschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen fürbestimmte vom Kunden bezeichnete Produkte geleistet worden sind.

7.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte (im Folgenden„Vorbehaltsprodukte“) dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungenweder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet oder anderweitig mit RechtenDritter belastet werden.

7.3. Der Kunde ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsprodukte,insbesondere eine Pfändung, oder jede andere Beeinträchtigung der Sicherungsrechtedurch Dritte sowie eine etwaige Beschädigung oder die Vernichtung der Produkteunverzüglich der Icarus Elektro in Schriftform mitzuteilen. Er hat Icarus Elektro alle für eineIntervention notwendigen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen zuübergeben. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Voraus die Dritten sowieVollstreckungsorgane auf das Eigentum von Icarus Elektro hinzuweisen. Soweit der Drittenicht in der Lage ist, Icarus Elektro die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten einerIntervention zu erstatten, haftet der Kunde Icarus Elektro für den entstandenen Ausfall.

7.4. Icarus Elektro ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach vorstehend Ziffer7.2. und 7.3. vom Vertrag zurückzutreten und die Produkte zurückzunehmen. Macht IcarusElektro nach Rücktritt vom Vertrag seinen Herausgabeanspruch geltend, so gestattet derKunde hiermit unwiderruflich, dass Icarus Elektro die in seinem Eigentum stehendenVorbehaltsprodukte an sich nehmen und zu diesem Zweck den Ort betreten darf, an demsich die Vorbehaltsprodukte befinden. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durchIcarus Elektro liegt – unbeschadet der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen –ein Rücktritt vom Vertrag. Icarus Elektro nach Rücknahme der Vorbehaltsprodukte zuderen Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden –abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

7.5. Erlangt der Kunde durch die Montage des Produktes auf einem Gebäude oderGrundstück einen schuldrechtlichen Anspruch auf einer Sicherungshypothek, so tritt erdiesen Anspruch im Wert der Vorbehaltsprodukte (Rechnungsendbetrag, einschließlichUSt.) an Icarus Elektro zur Sicherung der Kaufpreiszahlung ab.

7.6. Icarus Elektro verpflichtet sich, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen desKunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zusichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenenSicherheiten obliegt Icarus Elektro.

8. Gefahrübergang
Gefahrübergang für die von der Icarus Elektro zu liefernden Produkte, welche regelmäßigPV­Module, Unterkonstruktionen, Wechselrichter und Verkabelung sind, ist der Abschlussder Montage der PV­Anlage bis einschließlich der Inbetriebnahme nach EEG, d.h. dieInbetriebsetzung nach dauerhafter Montage der PV­ Module und aller zur Erzeugung vonWechselstrom notwendiger Komponenten. Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist,ist die Anbindung der PV­Anlage ab Wechselrichter an das öffentliche Netz sowie die Installation bzw. Funktion sämtlicher weiterer Komponenten wie beispielsweiseÜberwachungs­ bzw. Monitoringsysteme nicht notwendig für den Gefahrübergang.

9. Gewährleistung
9.1 Erkennbare Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) sind Icarus Elektrounverzüglich, spätestens jedoch sieben (7) Tage nach Inbetriebnahme der Produkteschriftlich, den Mangel hinreichend konkret bezeichnend, anzuzeigen. Verdeckte Mängelsind Icarus Elektro unverzüglich, spätestens jedoch sieben (7) Tage nach ihrerEntdeckung schriftlich, den Mangel hinreichend konkret bezeichnend, anzuzeigen. Handeltes sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, einejuristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen,dann setzt die Geltendmachung der Mängelansprüche voraus, dass Kunde seinengesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist.Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung, ist die Haftung von IcarusElektro für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

9.2. Soweit die gelieferten Produkte nicht den nachfolgend aufgeführten subjektivenAnforderungen, den objektiven Anforderungen oder den Montageanforderungenentspricht, so ist Icarus Elektro zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn IcarusElektro aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllungberechtigt ist. Die Produkte entsprechen nicht den subjektiven Anforderungen, wenna) sie nicht die zwischen dem Kunden und Icarus Elektro vereinbarte Beschaffenheitaufweist oderb) sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oderc) sie nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen,einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird.

9.3. Soweit nicht zwischen dem Kunden und Icarus Elektro unter Beachtung der geltendenInformations- und Formvorschriften etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sachenicht den objektiven Anforderungen, wenn

a) sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder
b)sie nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die derKunde erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und der öffentlichenÄußerungen, die von uns oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in derenAuftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden oder
c) wenn sie nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oderdas das Icarus Elektro dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben,oder
d) wenn sie nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oderInstallationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Kundeerwarten kann.

9.4. Icarus Elektro verkauft und liefert keine blendarmen oder blendfreien PV- Module,sofern nicht anderes ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart worden ist. Icarus Elektroprüft darüber hinaus keine Blendbeeinträchtigungen von Nachbarhäusern. Eventuelle Beeinträchtigungen von Nachbarn durch Lichtreflexionen hat der Kunde im Zweifel vor derInstallation der PV- Anlage durch ein Blendgutachten auszuräumen.

9.5. Eine wirksame anderweitige Vereinbarung zwischen dem Kunden und Icarus Elektroüber die objektiven Anforderungen der Produkte setzt voraus, dass der Kunde vor Abgabeseiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtesMerkmal der Produkte von den objektiven Anforderungen abweicht, und die Abweichung indiesem Sinne im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

9.6. Soweit ein Mangel am gelieferten Produkt oder eine Komponente des Produktsvorliegt, hat der Kunde zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserungoder Ersatzlieferung erfolgen soll. Icarus Elektro ist jedoch berechtigt, die vom Kundengewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigenKosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für denKunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oderder Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mitdem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere ausder Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamtverweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises(Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

9.7. Der Kunde hat Icarus Elektro die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeitund Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Komponente des Produkts zuPrüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde Icarus Elektrodie mangelhafte Produktkomponente nach den gesetzlichen Vorschriften herauszugeben.

9.8. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus,kann klarsolar die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.

9.9. Die von Icarus Elektro geschuldete Nacherfüllung gilt nach dem dritten Versuch alsfehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangelsoder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagenoder hat Icarus Elektro die Nacherfüllung insgesamt verweigert, , richten sich die Rechtedes Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung von Ziffer 11(Haftungsbeschränkung, Schadensersatz).

9.10. Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nachGefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßigerBeanspruchung, ungeeigneten Montageflächen oder die aufgrund besonderer äußererEinflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäßÄnderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und diedaraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

9.11. Für die natürliche Alterung der Dacheindeckung übernimmt die Icarus Elektro keine Gewähr. Gemäß den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sind Montagen aufWell­Eternit­Dächern bzw. asbesthaltigen Gefahrstoffen nicht erlaubt. Von derGewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung und Alterung, Schäden inFolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßige Beanspruchung,ungeeignete Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen. Das gleiche giltbei Schäden, die durch Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder nichtvon Icarus Elektro eingeschalteter Dritter entstehen. Es wird empfohlen, das Produkt während der Gewährleistungsfrist nur durch eine qualifizierte Fachfirma warten undinstand halten zu lassen.

10. Vertragsrücktritt
10.1 Im Falle einer ausbleibenden, nicht richtigen, nicht vollständigen oder nichtrechtzeitigen Selbstbelieferung ist klarsolar berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. IcarusElektro ist weiterhin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen desKunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden ist, eineEidesstattliche Versicherung nach § 802c ZPO abgegeben oder das lnsolvenzverfahrenüber sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

10.2 Sollte sich nach Vertragsschluss herausstellen, dass die Gegebenheiten vor Ort dieInstallation einer PV- Anlage unmöglich machen, oder zumindest nur mit einem enormenMehraufwand möglich wäre, ist Icarus Elektro ebenfalls dazu berechtigt vom Vertragzurückzutreten. (z.B. vermörtelte Ziegel, Erdarbeiten/ Tiefbau).

11. Haftungsbeschränkung, Schadensersatz
11.1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich auswelchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. In allen Fällen unberührt bleiben diegesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Produkte an einen Verbraucher(Lieferantenregress nach §§ 478, 479 BGB).

11.2. Der Haftungsausschluss nach vorstehendem Ziffer 11.1 gilt nicht (i) bei einer Haftungnach dem Produkthaftungsgesetz; (ii) in Fällen des Vorsatzes oder der grobenFahrlässigkeit sowie Arglist der gesetzlichen Vertreter von Icarus Elektro oder derenErfüllungsgehilfen; (iii) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit; (iv) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten,deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erstermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.Die Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch beschränkt aufden Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit Icarus Elektro nichtaufgrund Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder Arglist, Verletzung des Lebens, desKörpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet.

11.3. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von IcarusElektro für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf dieDeckungssummen ihrer jeweiligen Haftpflichtversicherung beschränkt, auch wenn es sichum die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Die Deckungssumme jeSchadensereignis beträgt EUR 1.000.000 (eine Million) pauschal für Personen undsonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).

11.4. Die in den Ziffern 11.2. und 11.3. enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch,soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigenErfüllungsgehilfen betroffen ist.

11.5. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und-minderung zu treffen.

11.6. Wird während der DC- Montage festgestellt, dass weniger Module als im Angebotdargestellt verbaut werden können, werden nur die Kosten für die nicht verbauten Moduleund die nicht verbaute Unterkonstruktion erstattet.

11.7. Sollte ein Gerüst nicht gebraucht und nicht bepreist gewesen sein, erfolgt keineKostenerstattung.

12. Werbung, Referenz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Icarus Elektro das installierte Produktals Referenz benennen, veröffentlichen und mit Fotos des installierten Produkts werbendarf. Icarus Elektro ist verpflichtet, bei Nennung des installierten Produktes alsReferenzanlage keine Personendaten und keine detaillierten Ortsdaten zu nennen und zuveröffentlichen, die einen Rückschluss auf den Kunden und den Standort des Produkteszulassen.

13. Produktspezifische Bedingungen
13.1. Einspeisung der elektrischen Energie: Für die Einspeisung der elektrischen Energiein das Netz des örtlichen Netzbetreibers ist ggf. ein Vertrag zwischen dem Kunden unddem örtlichen Netzbetreiber erforderlich, zu dessen Abschluss der Kunde ggf. verpflichtetist.

13.2. Der Kunde versichert, dass die zur Montage der Aufdach-Photovoltaikanlage aufdem Dach des Gebäudes eventuell erforderliche öffentlich­rechtliche Anzeige bei derzuständigen Baubehörde erfolgt ist. Icarus Elektro kann die Vorlage eines entsprechendenNachweises vom Kunden verlangen.

14. Verjährung
14.1. Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach dengesetzlichen Vorschriften, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.

14.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre, gerechnet abGefahrübergang. Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt dieVerjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich derMangel erstmals gezeigt hat. Hat der Kunde zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung vonAnsprüchen aus einer Garantie die beanstandete Komponente des Produkts an klarsolaroder einen von Icarus Elektro benannten Dritten übergeben, so tritt die Verjährung vonAnsprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monatennach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Komponente desProdukts beim Kunden installiert wurde. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz vonMangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemachtwerden.

14.3. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Persondes öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist beträgtabweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist fürAnsprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung bzw. Gefahrübergang.Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

14.4. Unberührt bleiben gesetzliche Verjährungsregelungen für dinglicheHerausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist von Icarus Elektro (§438 Abs. 3 BGB), für Ansprüche im Lieferantenregress (§ 479 BGB), aus demProdukthaftungsgesetz (ProdHaftG) sowie für die in Ziffer 11.2. und 11.3. genanntenSchadensersatzansprüche. In diesen Fällen gelten ausschließlich die gesetzlichenVerjährungsvorschriften.

14.5. Soweit Icarus Elektro dem Kunden gemäß Ziffer 11 wegen oder infolge einesMangels Schadensersatz schuldet, gelten die in dieser Ziffer 14 geregeltenVerjährungsfristen auch für konkurrierende außervertragliche Schadensersatzansprüche,wenn nicht die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB)im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führt. Die Verjährungsfristen desProdukthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.

15. Widerrufsrecht
Schließt der Kunde als Verbraucher einen Vertrag mit Icarus Elektro und verwenden derKunde und Icarus Elektro für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschlussausschließlich Fernkommunikationsmittel (z. B. Indikatives unverbindliches Angebot,Informationsaustausch und Angebotsbesprechung über die Onlineplattform der IcarusElektro sowie Telefon oder Fax), steht dem Kunden in der Regel ein gesetzlichesWiderrufsrecht zu, über das Icarus Elektro gesondert belehrt.

16. Verbraucherschlichtung, Schlussbedingungen
16.1. Icarus Elektro ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, anStreitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

16.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss derBestimmungen des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen überVerträge über den internationalen Warenkauf – CISG), auch im grenzüberschreitendenLieferverkehr. Ist der Kunde ein Verbraucher, sind darüber hinaus die zwingendenVerbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Kundeseinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Kunden einen weitergehendenSchutz bieten.

16.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus unsererGeschäftsbeziehung zum Kunden, einschließlich dieser AGB, ist der Geschäftssitz vonIcarus Elektro in Rodgau (Amtsgericht Offenbach am Main, Landgericht Frankfurt), soweitder Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person desöffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt,wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Sitz,Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.Icarus Elektro ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand desKunden zu erheben.

16.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbarsein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen diesesVertrages. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelungersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung möglichstnahe kommt.

16.5. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Stand: 25.10.2022